Regeln unserer Schulgemeinschaft
Informationen zur Rechtslage im Rahmen der Schülerbeförderung
- 27.08.2026 09:09
- Schülerbeförderung Rechtslage und Verhaltenshinweise
Es muss grundsätzlich zwischen „Freigestelltem Schülerverkehr“ und Linienverkehr nach § 42 PBefG unterschieden werden. Beim „Freigestellten Schülerverkehr“ hat grundsätzlich jeder Schüler einen Anspruch auf einen Sitzplatz (Ausnahmen sind möglich). Im öffentlichen Linienverkehr, wo unter anderem Schüler befördert werden, sind Stehplätze lt. Fahrzeugzulassung erlaubt.
Wie ist die Rechtslage?
Bundesweit gilt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften ein umfangreicher Anforderungskatalog für Busse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden. Jeder Bus wird vor der Zulassung vom TÜV abgenommen, wobei auch die zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen festgelegt wird. Diese Transportkapazität wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und darf nicht überschritten werden.
Sitzplätze:
In den Bussen dürfen nur soviel sitzende Fahrgäste befördert werden, wie im FahrzeugscheinSitzplätze ausgewiesen sind.
Stehplätze:
In Omnibussen sind Stehplätze zur Personenbeförderung vorgesehen und zulässig.
(BoKraft § 22 Stehplätze).
Sind in einem Bus Sitzplätzen und Stehplätze vorgesehen, sind diese im Fahrzeugschein eingetragen. Wie viele Sitz- und Stehplätze in einem Bus zugelassen sind, ist an der Innenfront des Busses (oberhalb des Fahrers) abzulesen. Dies stellt die maximale Buskapazität dar. Für Stehplätze müssen geeignete Haltevorrichtungen in ausreichender Anzahl vorhanden sein und vor allem auch von Kindern jeden Alters zu erreichen sein. In den Schulbussen mit Stehplätzen sind die Halteeinrichtungen in einer Höhe von 800 mm - 1100 mm angebracht. Die Haltegriffe befinden sich in der Regel an der zum Gang ausgerichteten Seite der Sitze.
Weshalb nicht nur Sitzplätze für Schüler?
In Omnibussen zur Schülerbeförderung sind Stehplätze vorgesehen. Aus Kapazitäts- und Kostengründen ist es nicht immer möglich, jedem Schüler einen Sitzplatz zu garantieren. Würde eine Sitzplatzgarantie gewährt werden, würden auf den Aufgabenträger erhebliche Kosten zukommen. Im Einzugsbereich größerer Städte und in Ballungsgebieten, in denen die Schülerbeförderung in U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbussen erfolgt, ist es selbstverständlich, dass manstehen muss. Die Fahrzeuge weisen dort überwiegend mehr Steh- als Sitzplätze auf.
Anschnallpflicht?
Im Linienverkehr und im freigestellten Schülerverkehr besteht in Kraftomnibussen von mehr als 3,5 Tonnen (mit mehr als acht Plätzen) keine Anschnallpflicht. Es besteht auch keine Pflicht für die Betreiber, spezielle Rückhaltesysteme, wie z.B. Kindersitze zu verwenden.
Richtiges Verhalten für den Schulweg und im Schulbus
- frühzeitiges Üben des Schulweges durch die Eltern vom Wohnhaus bis zur Schule oderHaltestelle und zurück
- rechtzeitig zur Haltestelle gehen, nicht toben, rennen, schupsen an der Haltestelle
- Abstand zum heranfahrenden Bus an der Bordsteinkante halten
- beim Einsteigen in einer Reihe anstehen und nicht drängeln, dann geht das Einsteigenschneller.
- Schüler, die mit dem Bus fahren, sollten vor dem Einsteigen die Schultaschen vom Rückennehmen und immer auf den Boden zwischen die Beine stellen, nicht auf die Sitzplätze (es dürfen keine Sitzplätze mit Schultaschen belegt werden)
- Im Falle eines Stehplatzes sollte der Schulranzen zwischen den Füßen platziert werden.
- erst aussteigen lassen, bevor in den Bus eingestiegen wird.
- unaufgefordert beim Einsteigen die Schülerfahrkarte und den Schulausweis (mit Passbild) dem Busfahrer vorzeigen
- über einen freundlichen Gruß wird sich der Busfahrer sicherlich sehr freuen
- im Bus aufrücken, damit alle Schüler Platz haben.
- keine Plätze für andere freihalten (z.B. mit Schulranzen)
- Türnischen freihalten und nicht auf Ausstiegsstufen sitzen
- sich im Falle eines Stehplatzes einen Haltegriff (an den Sitzbänken zur Gangmitte) suchen, um sich festzuhalten.
- beim Verlassen des Busses schauen, dass nichts vergessen wurde
- beim Aussteigen auf Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer achten
- niemals vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße gehen
Hinweis zur privaten Beförderung der Schüler mit dem Pkw
- es ist zu beachten, dass an Haltestellen und Buswendeschleifen generelles Halte- und Parkverbot besteht
- eine Befahrung beeinträchtigt das Halten des Busses und bringt die aussteigenden bzw. einsteigenden Schüler in Gefahr
Hinweis zum Umgang mit der Schülerfahrkarte (Schülerjahreskarte)
- sorgsamer Umgang und Schutz vor Verlust ist wichtig
- das Durchschneiden, Knicken, lochen oder andere Tätigkeiten (z.B. waschen) die zur Beschädigung der Karte führen, sind zu vermeiden
- alle Veränderungen (z.B. Abmeldung, Adresse, Schule oder Namensänderung) sind rechtzeitig der Schule bekannt zu geben
- bei Verlust der Schülerfahrkarte fallen Kosten an das Beförderungs-unternehmen für die Zweitausstellung an. Bis dahin erfolgt die Beförderung auf Einzelfahrscheine ohne Rückerstattung der Kosten durch das Schulverwaltungsamt
- die Zweitausstellung ist durch die Eltern direkt im jeweiligen Kundencenter zu beantragen
- bei Abmeldung ist die Schülerfahrkarte in der Schule abzugeben
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